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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

10.03.2025 2024, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Kommentare geschlossen









Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR




Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

alstria beabsichtigt die Emission einer Unternehmensanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 500.000.000 und kündigt ein Andienungsangebot zum Ankauf bestehender Unternehmensanleihen an
 

  • alstria office REIT-AG beabsichtigt die Ausgabe einer Unternehmensanleihe mit einem Nennwert von EUR 500.000.000
  • Einladung an die Inhaber bestehender Unternehmensanleihen (ISIN: XS2053346297, XS2191013171 und XS1717584913), ihre Anleihen der alstria office REIT-AG vorbehaltlich der erfolgreichen Emission der neuen Unternehmensanleihe zum Kauf anzubieten

 
Hamburg, 10. März 2025 – Der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2053346297 (Anleihe 2025), ISIN: XS2191013171 (Anleihe 2026), ISIN: XS1717584913 (Anleihe 2027)) hat am 10. März 2025 seine Absicht beschlossen, eine unbesicherte, festverzinsliche Unternehmensanleihe mit einem Nennbetrag von EUR 500.000.000 (die „Neue Anleihe“) zu begeben.
 
Die Neue Anleihe wird eine Laufzeit von ca. 6 Jahren haben und eine Stückelung von EUR 100.000 aufweisen. Die endgültigen Konditionen der Neuen Anleihe, insbesondere die Verzinsung und der Ausgabepreis, werden nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Der Erlös aus der Emission der Neuen Anleihe wird zur Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.
 
alstria office REIT-AG erwartet für die Neue Anleihe ein Rating von ‚BB+‘ von Standard & Poor’s. Die Neue Anleihe wird zum Handel am Euro MTF Markt der Luxemburger Börse zugelassen werden. Die Kennnummern für die Neue Anleihe lauten: ISIN: XS3025437982, Common Code: 302543798.
 
Darüber hinaus lädt die alstria office REIT-AG die Inhaber ihrer bestehenden EUR 400.000.000 0,5% Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2025 und einem ausstehenden Betrag von EUR 335.200.000 (die „Anleihe 2025“, ISIN: XS2053346297), EUR 350.000.000 1,5% Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2026 und einem ausstehenden Betrag von EUR 334.100.000 (die „Anleihe 2026“, ISIN: XS2191013171) und EUR 350.000.000 1,5% Anleihe mit Fälligkeit im Jahr 2027 und einem ausstehenden Betrag von EUR 311.400.000 (die „Anleihe 2027“, ISIN: XS1717584913; zusammen mit der Anleihe 2025 und der Anleihe 2026, die „Anleihen“), diese Anleihen zum Kauf durch die alstria office REIT-AG gegen Barzahlung zu den im Tender Offer Memorandum vom 10. März 2025 (das „Tender Offer Memorandum“) dargelegten Bedingungen anzubieten, insbesondere vorbehaltlich des erfolgreichen Abschlusses der Emission der Neuen Anleihe.
 
Die alstria office REIT-AG beabsichtigt derzeit, Anleihen bis zu einem Gesamtbetrag zu erwerben, der dem Gesamtnennbetrag der Neuen Anleihe entspricht. Die alstria office REIT-AG behält sich jedoch das Recht vor, diesen Betrag nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern.
 
alstria office REIT-AG wird (für die von ihr zum Kauf angenommenen Anleihen) einen Kaufpreis von 99,000% für die Anleihe 2025, von 97,875% für die Anleihe 2026 und von 94,000% für die Anleihe 2027 zahlen, wie im Tender Offer Memorandum beschrieben. alstria office REIT-AG wird auch die aufgelaufenen Zinsen für die zum Kauf angenommenen Anleihen zahlen, wie im Tender Offer Memorandum dargelegt.
 
Die Einladungsfrist beginnt am 10. März 2025 und endet am 18. März 2025 um 17:00 Uhr MEZ, sofern sie nicht verlängert oder früher von der alstria office REIT-AG beendet wird. Die endgültigen Ergebnisse werden so bald wie möglich danach bekannt gegeben.
 
Das Tender Offer Memorandum ist über den Tender Agent (Kroll Issuer Services Limited) erhältlich.

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Ralf Dibbern
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Über alstria

Die alstria office REIT-AG ist der führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten. Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne. 

Disclaimer
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office REIT-AG (alstria) betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände eintreten oder andere unvorhergesehene Vorfälle auftreten.

alstria übernimmt keine Verpflichtung, Überarbeitungen oder Aktualisierungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

16.12.2024 2024, ad-hoc-mitteilungen, deutsch Kommentare geschlossen

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Entwertung der von der Gesellschaft in Eigenbesitz gehaltenen Anleihen

Hamburg, 16. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand heute beschlossen hat, die von ihr emittierten und im Eigenbesitz der Gesellschaft gehaltenen Anleihen entwerten zu lassen.

Von der am 15. November 2017 von alstria begebenen Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 350.000.000,00 (die „Anleihe 2017“) (ISIN: XS1717584913; WKN: A2GSE1) werden derzeit EUR 38.600.000,00 im Eigenbesitz der Gesellschaft gehalten. Nach Entwertung bleiben noch EUR 311.400.000,00 der Anleihe 2017 ausstehend und sind zum 15. November 2027 fällig.

Von der am 26. September 2019 von alstria begebenen Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 400.000.000,00 (die „Anleihe 2019“) (ISIN: XS2053346297, WKN: A2YPFE) werden derzeit EUR 64.800.000,00 in Eigenbesitz der Gesellschaft gehalten. Nach Entwertung bleiben noch EUR 335.200.000,00 der Anleihe 2019 ausstehend und sind zum 26. September 2025 fällig.

Von der am 23. Juni 2020 von alstria begebenen Anleihe mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 350.000.000,00 (die „Anleihe 2020“) (ISIN: XS2191013171, WKN: A3E44Q) werden derzeit EUR 15.900.000,00 in Eigenbesitz der Gesellschaft gehalten. Nach Entwertung bleiben noch EUR 334.100.000,00 der Anleihe 2020 ausstehend und sind zum 23. Juni 2026 fällig.

Diese Entwertungen werden voraussichtlich bis Jahresende wirksam werden.
 
Die Entwertungen der Anleihen haben keinen Einfluss auf alstria‘s IFRS-Finanzergebnis.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

13.12.2024 2024, ad-hoc-mitteilungen, deutsch Kommentare geschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Squeeze Out

  • Konkretisierendes Übertragungsverlangen hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der alstria office REIT-AG übermittelt
  • Barabfindung im Rahmen des Squeeze Out auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt


Hamburg, 13. Dezember 2024 Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand von alstria heute eine Bestätigung und Konkretisierung des Übertragungsverlangens der BPG Holdings Bermuda Limited („BPG Holdings“), einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, vom 18. September 2024 erhalten hat. BPG Holdings hat in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass die Durchführung des aktienrechtlichen Squeeze Outs durch die BPG Holdings erfolgt und dass die den Minderheitsaktionären gemäß § 327b Abs. 1 AktG als Gegenleistung für die Übertragung ihrer Aktien zu zahlende Barabfindung auf EUR 5,11 je Aktie festgesetzt wurde.

Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam. Die Hauptversammlung zur Beschlussfassung über den Squeeze Out wird für Q1 2025 einberufen.

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alstria übernimmt keine Verpflichtung, Überarbeitungen oder Aktualisierungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

13.12.2024 2024, ad-hoc-mitteilungen, deutsch Kommentare geschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Entschädigungszahlung an die Streubesitzaktionäre aufgrund Beendigung des REIT-Status in Höhe von EUR 2,81 je Aktie

Hamburg, 13. Dezember 2024 – Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass heute die Entschädigungszahlung, die gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung an Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten („Streubesitzaktionäre“), auf EUR 2,81 je Aktie festgelegt wurde („Entschädigungszahlung“).

Am 18. September 2024 hatte die Gesellschaft bereits bekanntgegeben, dass alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren wird, da durch das Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation, gemäß §§ 327a ff. AktG und dem damit initiierten aktienrechtlichen Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.

Gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft haben die Streubesitzaktionäre Anspruch auf eine Entschädigung, die dem Ausschüttungsnachteil entspricht, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REIT-Gesetz entsteht, und verbindlich bestimmt wird durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer.

Der auf entsprechenden Antrag der Gesellschaft vom IDW benannte und anschließend von der Gesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat heute sein Gutachten zur Bestimmung des Aufschüttungsnachteils vorgelegt und einen Ausschüttungsnachteil in Höhe von EUR 2,81 je Aktie ermittelt.

Der Ausschüttungsnachteil wurde unter Berücksichtigung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. herausgegebenen Grundsätze zur Unternehmensbewertung (IDW S 1) ermittelt. Im Rahmen der Wertermittlung wurde die durch die BNP Paribas Real Estate Consult GmbH vorgenommene vorläufige Bewertung des Immobilienportfolios der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 in Höhe von ca. EUR 4,14 Milliarden berücksichtigt
  
In Übereinstimmung mit der Satzung hat der Vorstand festgelegt, dass die Entschädigungszahlung allen Streubesitzaktionären, die Aktien am 31. Dezember 2024 halten, automatisch gutgeschrieben wird. Die Entschädigungszahlung wird grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie des darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlags von 5,5 % (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Sie wird den Streubesitzaktionären voraussichtlich um den 9. Januar 2025 gutgeschrieben.

Weitere Details zu dem Zahlungsprozess werden im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Gesellschaft unter Presse/Mitteilungen bekanntgegeben.

 

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

18.09.2024 2024, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Kommentare geschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

  • Übertragungsverlangen des Mehrheitsaktionärs hinsichtlich der Aktien der Minderheitsaktionäre der alstria office REIT-AG

  • alstria office REIT-AG schließt mit Mehrheitsaktionär eine Änderungsvereinbarung zur Investorenvereinbarung ab

  • Verlust des REIT-Status zum Jahresende 2024

Hamburg, 18. September 2024 Die alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1) („alstria“ oder die „Gesellschaft“) gibt bekannt, dass der Vorstand von alstria heute ein Übertragungsverlangen der BPG Holdings Bermuda Limited, einer Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation (der “Mehrheitsaktionär”), gemäß §§ 327a ff. AktG erhalten hat. Danach soll die Hauptversammlung der alstria die Übertragung der Aktien aller anderen Aktionäre auf die BPG Holdings Bermuda Limited oder einer ihrer Tochtergesellschaften gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen (aktienrechtlicher Squeeze Out). Die Höhe der Barabfindung wird, sobald diese festgelegt ist, mit einem konkretisierten Verlangen mitgeteilt und gesondert veröffentlicht. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Diese findet voraussichtlich im ersten Quartal 2025 statt. Der aktienrechtliche Squeeze Out wird erst mit dem zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.

Der Mehrheitsaktionär hält unmittelbar keine Aktien an der alstria. Durch Zurechnung von Aktien, die von anderen Aktionären gehalten werden, beläuft sich die rechnerische Gesamtbeteiligung des Mehrheitsaktionärs auf insgesamt 95,37 %.

Darüber hinaus gibt die Gesellschaft bekannt, dass sie heute mit den von dem Mehrheitsaktionär kontrollierten Gesellschaften Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P. (Bermuda) eine Änderungsvereinbarung (die „Änderungsvereinbarung“) zu der im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im November 2021 unterzeichneten Investorenvereinbarung (die „Investorenvereinbarung“) abgeschlossen hat. Die Änderungsvereinbarung ermöglicht es dem Mehrheitsaktionär bzw. einer seiner Tochtergesellschaften, einen Squeeze Out bereits vor dem Ende der Laufzeit der Investorenvereinbarung im Februar 2025 einzuleiten. Im Gegenzug verpflichten sich Alexandrite Lake Lux Holdings S.à r.l. und BSREP IV Alexandrite Pooling L.P., die Gesellschaft von möglichen negativen finanziellen Auswirkungen durch Entschädigungszahlungen freizustellen, die sich aus der Verpflichtung der Gesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft zur Entschädigung der Minderheitsaktionäre im Falle der Beendigung der Steuerbefreiung bei Verlust des REIT-Status der Gesellschaft ergeben können.

Vor dem Hintergrund des aktienrechtlichen Squeeze Outs, wird alstria die Anforderungen des Gesetzes über deutsche Immobilienaktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITG) nicht mehr erfüllen und wird daher voraussichtlich ihren Status als REIT-Aktiengesellschaft am 31. Dezember 2024 verlieren, da durch den Squeeze Out jede alternative Möglichkeit zur Wiederherstellung der für eine REIT-Aktiengesellschaft erforderlichen Streuung der Aktien von mindestens 15 % im Streubesitz (§§ 11 Abs. 1, 18 Abs. 3 REIT-G) ausgeschlossen wird.

Aktionäre, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Steuerbefreiung weniger als 3 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten, haben gemäß § 20 der Satzung der Gesellschaft Anspruch auf eine Entschädigung. Die Entschädigung entspricht dem – etwaigen – Ausschüttungsnachteil, der – unter Berücksichtigung der Steuervorteile der Aktionäre auf pauschaler Basis – durch die Beendigung der Steuerbefreiung gemäß § 18 Abs. 3 REITG entsteht, und wird verbindlich für die Aktionäre bestimmt durch einen auf Antrag der Gesellschaft durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer. Auf Antrag des Vorstands hat das IDW einen Wirtschaftsprüfer für das Prüfungsverfahren bestimmt.

Die wichtigste finanzielle Auswirkung des Verlusts des REIT-Status ist die Buchung einer nicht zahlungswirksamen latenten Steuerverbindlichkeit in der Bilanz der Gesellschaft zum nächsten Bilanzstichtag. Dies wird zu einem entsprechenden nicht zahlungswirksamen Verlust in der Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft führen. Auf Grundlage der Gesellschaft aktuell vorliegenden Informationen, ist zu erwarten, dass der Wert zwischen mindestens EUR 150 Mio. (unter der Annahme, dass eine Entlastung von der Gewerbesteuer erfolgt) und maximal EUR 400 Mio. (unter der Annahme, dass keine Entlastung von der Gewerbesteuer erfolgt) liegen wird. Der endgültige Wert der latenten Steuerverbindlichkeit für das Geschäftsjahr 2024 wird erst nach der Vermögensbewertung des Immobilienportfolios der alstria zum Bilanzstichtag genau bekannt sein.

Weitere Informationen zu den finanziellen Auswirkungen durch den Verlust des REIT-Status sind zu finden in alstrias Halbjahresfinanzbericht unter den Angaben zu Eventualverbindlichkeiten (Seite 24 des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2024, zu finden unter https://alstria.de/investoren/#berichte).

 

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Externe Portfoliobewertung zum 31. Dezember 2023

12.01.2024 2024, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Kommentare geschlossen

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Externe Portfoliobewertung zum 31. Dezember 2023

Hamburg, 12. Januar 2024

Heute wurde die externe Überprüfung der Jahresendbewertung des Immobilienportfolios der alstria office REIT-AG („alstria“, ISIN DE000A0LD2U1) abgeschlossen. Die Bewertung durch einen unabhängigen Dritten ergab einen Wert von rund EUR 4,0 Milliarden für alstrias Immobilienportfolio zum 31. Dezember 2023 (EUR 4,6 Milliarden zum 31. Dezember 2022).

Diese Bewertung führt zu keiner Verletzung vertraglicher Verpflichtungen aus den Darlehensverträgen und/oder den Bedingungen der Anleihen und Schuldscheine.

 

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Ralf Dibbern
Head of Finance, Controlling & Reporting
Steinstr. 7
20095 Hamburg
+49 (0) 40 226 341-329
[email protected]

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Die alstria office REIT-AG ist der führende Immobilienmanager in Deutschland und konzentriert sich ausschließlich auf deutsche Büroimmobilien in ausgewählten Märkten. Unsere Strategie basiert auf dem Besitz und dem aktiven Management unserer Immobilien über ihren gesamten Lebenszyklus. Wir verfügen über eine tiefe Kenntnis unserer Märkte und bieten unseren Mietern einen umfassenden Service. alstria strebt die Schaffung langfristig nachhaltiger Werte an, nutzt aber auch Ineffizienzen in den Märkten zur Erzielung kurzfristiger Arbitragegewinne. 

Disclaimer
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office REIT-AG (alstria) betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände eintreten oder andere unvorhergesehene Vorfälle auftreten.

alstria übernimmt keine Verpflichtung, Überarbeitungen oder Aktualisierungen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignisse oder Umstände nach dem Veröffentlichungsdatum dieses Dokuments oder das Eintreten unvorhergesehener Ereignisse widerzuspiegeln.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

13.10.2023 2023, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Kommentare geschlossen

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
NICHT ZUR UNMITTELBAREN ODER MITTELBAREN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN ODER ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT IST. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Ad hoc Notification pursuant to Article 17 MAR

alstria office REIT-AG beabsichtigt, bis Ende 2023 Kapital in Höhe von EUR 250 Mio. durch eine Sonderdividende an die Aktionäre zurückzugeben und erhöht die FFO-Prognose für das Jahr 2023

  • Außerordentliche Hauptversammlung soll bis Ende 2023 über Sonderdividende entscheiden
  • FFO-Prognose für 2023 von EUR 79 Mio. auf EUR 84 Mio. angehoben

Hamburg, 13. Oktober 2023 – Heute haben Vorstand und Aufsichtsrat der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Anleihe 2020), ISIN: XS2053346297 (Anleihe 2019), ISIN: XS1717584913 (Anleihe 2017)) beschlossen, eine außerordentliche Hauptversammlung vorzubereiten, um bis zum Jahresende ca. EUR 250 Mio. an Kapital an die Aktionäre zurückzugeben.

Am 8. April 2022 hatte die Gesellschaft bereits ihre Absicht bekannt gegeben, ca. EUR 1 Mrd. an Kapital an die Aktionäre in Form eines Aktienrückkaufs oder – vorbehaltlich eines Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft – in Form einer Sonderdividende zurückzugeben. Dementsprechend hat die Gesellschaft bisher ca. EUR 750 Mio. Sonderdividende auf der Grundlage eines entsprechenden Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung im August 2022 ausgeschüttet.

Die Rückzahlung von weiteren ca. EUR 250 Mio. soll – vorbehaltlich eines Beschlusses einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 1. Dezember 2023 – in Form einer Sonderdividende erfolgen.

Basierend auf den vorläufigen Zahlen für die ersten 9 Monate 2023 bestätigt alstria die Prognose für die Umsatzerlöse in Höhe von EUR 190 Mio. für das Gesamtjahr 2023. Bedingt durch eine im bisherigen Jahresverlauf günstig verlaufene Kostenentwicklung wird die Prognose hinsichtlich des operativen Ergebnisses (FFO) für das Gesamtjahr 2023 von bisher EUR 79 Mio. auf EUR 84 Mio. angehoben.

 

Kontakt                                    
Ralf Dibbern 
Head of Finance, Controlling & Reporting
Steinstr. 7
20095 Hamburg, Germany                                                                        
+49 40 226 341 329                   

[email protected]

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Wichtiger Hinweis

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren noch die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Gesellschaft dar. Diese Mitteilung enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands der alstria office REIT-AG beruhen. Diese Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Eine Aktualisierung der vorausschauenden Aussagen durch die alstria office REIT-AG ist weder geplant noch übernimmt die alstria office REIT-AG die Verpflichtung dazu.

 

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Ad-hoc Portfolio-Bewertung

10.01.2023 2023, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Keine Kommentare


Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

Portfoliowert zum 31. Dezember 2022 bei EUR 4,6 Mrd.

Hamburg, 10. Januar 2023Die Jahresendbewertung des Immobilienportfolios der alstria office REIT-AG („alstria“, ISIN DE000A0LD2U1) wurde von dem unabhängigen Gutachter Savills Advisory Services Germany GmbH & Co. KG durchgeführt. Der Wert des alstria Immobilienportfolios belief sich zum 31. Dezember 2022 auf ca. EUR 4,6 Milliarden.

Die neue Fair-Value-Bewertung des Immobilienportfolios wird für das Gesamtjahr 2022 zu einem negativen Effekt auf alstrias Gewinn- und Verlustrechnung von rund EUR 175 Millionen (EUR 0,98 pro Aktie) führen.

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Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, welche das Geschäft, die finanzielle Situation und die Ergebnisse aus der operativen Tätigkeit der alstria office REIT-AG (alstria) betreffen, basieren diese Aussagen auf momentanen Erwartungen und Annahmen des Vorstands von alstria. Diese Erwartungen und Annahmen unterliegen jedoch einer Anzahl an Risiken und Unsicherheiten, welche zu wesentlichen Abweichungen der tatsächlichen Ergebnisse des Unternehmens von den in den zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen Annahmen führen können. Neben weiteren, hier nicht aufgeführten Faktoren können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in den Kerngeschäftsfeldern und -märkten von alstria ergeben. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte sowie die Veränderungen nationaler und internationaler Vorschriften, insbesondere hinsichtlich steuerlicher und die Rechnungslegung betreffende Vorschriften, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. alstria übernimmt keine Verpflichtung, die hier enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen öffentlich zu revidieren oder zu aktualisieren, sollten nach diesem Datum entsprechende Umstände eintreten oder andere unvorhergesehene Vorfälle auftreten.

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Ad-hoc Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

08.08.2022 2022, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Keine Kommentare

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
alstria office REIT-AG Vorstand erhöht den Vorschlag zur Ausschüttung einer weiteren Dividende auf EUR 550 Millionen

Hamburg, 8. August 2022 – Heute hat der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Bond 2020), ISIN: XS2053346297 (Bond 2019), ISIN: XS1717584913 (Bond 2017), ISIN: XS1346695437 (Bond 2016)) beschlossen, den Vorschlag an die für den 31. August 2022 einberufene außerordentliche Hauptversammlung zur Ausschüttung einer weiteren Dividende für das Geschäftsjahr 2021 auf EUR 550 Millionen zu erhöhen (von EUR 500 Millionen). 

Die Entscheidung folgt der Erhöhung eines der bestehenden Darlehen der alstria um EUR 37 Millionen, welche eine Ausschüttung weiterer EUR 50 Millionen erlaubt. Die Entscheidung des Aufsichtsrats über den geänderten Dividendenvorschlag steht noch aus. 

Die Ausschüttung der weiteren Dividende ist Teil der am 8. April 2022 veröffentlichten Planung der Gesellschaft, Fremdmittel in Form von unbesicherten oder besicherten Finanzierungsinstrumenten in Höhe von voraussichtlich bis zu EUR 850 Millionen aufzunehmen, um insgesamt ca. EUR 1 Milliarde an die Aktionäre zurückzugeben.

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Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt kein Verkaufsangebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der alstria office REIT-AG in den Vereinigten Staaten oder in einer anderen Rechtsordnung, in der ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung rechtswidrig ist, dar. Die in dieser Mitteilung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (dem "Securities Act") oder anwendbaren staatlichen oder ausländischen Wertpapiergesetzen registriert. Die in dieser Ankündigung beschriebenen Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act nicht angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten werden diese Wertpapiere nicht öffentlich angeboten.

Weder diese Mitteilung noch eine Kopie davon dürfen direkt oder indirekt in oder in die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder einen anderen Staat oder eine andere Gerichtsbarkeit, in der eine solche Handlung rechtswidrig wäre, aufgenommen, übertragen oder verbreitet werden. Die Nichteinhaltung dieser Einschränkung kann einen Verstoß gegen die US-amerikanischen, kanadischen, australischen, japanischen, südafrikanischen oder anderen geltenden Wertpapiergesetze darstellen.

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Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR

15.07.2022 2022, ad-hoc-mitteilungen, deutsch, pressemitteilungen Keine Kommentare

Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Artikel 17 MAR
Die alstria office REIT-AG schließt eine Kreditvereinbarung über ein besichertes Darlehen in Höhe von EUR 500 Mio. ab. Der Erlös wird genutzt, um, vorbehaltlich eines entsprechenden Hauptversammlungsbeschlusses, rund EUR 500 Mio. an Kapital an die Aktionäre in Form einer Sonderdividende auszuschütten. 

Hamburg, 15. Juli 2022 – Der Vorstand der alstria office REIT-AG (Symbol: AOX, ISIN: DE000A0LD2U1 (Aktien), ISIN: XS2191013171 (Anleihe 2020), ISIN: XS2053346297 (Anleihe 2019), ISIN: XS1717584913 (Anleihe 2017), ISIN: XS1346695437 (Anleihe 2016)) hat heute mit einem Bankenkonsortium eine Kreditvereinbarung über ein besichertes Darlehen in Höhe von EUR 500 Mio. abgeschlossen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt fünf Jahre.

Der Erlös wird – vorbehaltlich eines Beschlusses einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft voraussichtlich Ende August 2022 – genutzt, um Kapital in Höhe von rund EUR 500 Mio. an die Aktionäre in Form einer Sonderdividende auszuschütten. 

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Weder diese Mitteilung noch eine Kopie davon dürfen direkt oder indirekt in oder in die Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder einen anderen Staat oder eine andere Gerichtsbarkeit, in der eine solche Handlung rechtswidrig wäre, aufgenommen, übertragen oder verbreitet werden. Die Nichteinhaltung dieser Einschränkung kann einen Verstoß gegen die US-amerikanischen, kanadischen, australischen, japanischen, südafrikanischen oder anderen geltenden Wertpapiergesetze darstellen.

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